Steuerliche Beratungsleistungen werden grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Alternativ hierzu besteht gemäß § 4 StBVV auch die Möglichkeit, eine abweichende Vereinbarung mit dem Mandanten zu treffen.
Die unten aufgeführten Gebühren gelten ausschließlich für einen ermittelten Grundbesitzwert von maximal 500.000,00 Euro sowie bei Ermittlung nach dem Bundesmodell. Beträgt der Grundbesitzwert mehr als 500.000,00 Euro, wird die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet.
Das Bundesmodell gilt für alle Bundesländer bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen sowie Niedersachsen.
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur eine Wohnung enthalten.
Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur zwei Wohnung enthalten.
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohn- oder Nutzfläche, Wohnzwecken dienen.
Dieser Preis gilt für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 5 Wohnungen. Für jede weitere Wohnung erhöht sich der Preis um 59,50 Euro inkl. 19% USt..
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
Sonstige bebaute Grundstücke sind solche Grundstücke, die nicht hier aufgeführt sind.
Steuerliche Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet 178,50 Euro inkl. 19% USt./ Stunde
Prüfung Bescheide 95,20 Euro inkl. 19% USt. / Stunde
Komplizierte Sachverhalte behalten wir uns vor nach 95,20 Euro inkl. 19% USt. / Stunde
Zeitaufwand abzurechnen.
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