Gebühren
Steuerliche Beratungsleistungen werden grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Alternativ hierzu besteht gemäß § 4 StBVV auch die Möglichkeit, eine abweichende Vereinbarung mit dem Mandanten zu treffen.
Die unten aufgeführten Gebühren gelten ausschließlich für einen ermittelten Grundbesitzwert von maximal 500.000,00 Euro sowie bei Ermittlung nach dem Bundesmodell. Beträgt der Grundbesitzwert mehr als 500.000,00 Euro, wird die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet.
Das Bundesmodell gilt für alle Bundesländer bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen sowie Niedersachsen.
Unbebautes Grundstück
214,20 Euro inkl. 19% USt.
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.
Einfamilienhaus
261,90 Euro inkl. 19% USt.
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur eine Wohnung enthalten.
Zweifamilienhaus
297,50 Euro inkl. 19% USt.
Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur zwei Wohnung enthalten.
Mehrfamilienhaus
416,50 Euro inkl. 19% USt.
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohn- oder Nutzfläche, Wohnzwecken dienen.
Dieser Preis gilt für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 5 Wohnungen. Für jede weitere Wohnung erhöht sich der Preis um 59,50 Euro inkl. 19% USt..
Eigentumswohnung
261,90 Euro inkl. 19% USt.
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Geschäftsgrundstücke
auf Anfrage
Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
Gemischt genutzte Grundstücke
auf Anfrage
Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
Sonstige bebaute Grundstücke
auf Anfrage
Sonstige bebaute Grundstücke sind solche Grundstücke, die nicht hier aufgeführt sind.
Sonstige Gebühren
Steuerliche Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet 178,50 Euro inkl. 19% USt./ Stunde
Prüfung Bescheide 95,20 Euro inkl. 19% USt. / Stunde
Komplizierte Sachverhalte behalten wir uns vor nach 95,20 Euro inkl. 19% USt. / Stunde
Zeitaufwand abzurechnen.